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Teil 1: Windkraft vor der eigenen Haustür: Warum Geld allein keine Akzeptanz schafft

Wie Bürgerparks mit früher lokaler Einbindung die Akzeptanz vor Ort stärken können

Die Mehrheit ist dafür, aber weniger überzeugt

70 % der Menschen in Deutschland halten Nutzung und Ausbau der Windenergie an Land für wichtig oder sehr wichtig. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Fachagentur Wind und Solar (FA Wind und Solar) vom Herbst 2025 (1). Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Reihe 2015; noch 2024 waren es 78 %. Seit 2022 ist der Anteil derer, die den Ausbau für „sehr wichtig“ halten, von 51 auf 36 % gesunken. Die Mehrheit hält den Ausbau also weiter für wichtig, doch bei konkreten Projekten entsteht immer wieder Streit.

Ein Grund liegt in einer Fehleinschätzung: Menschen überschätzen die Skepsis in ihrer Umgebung. Fast alle Befragten ohne Windenergieanlage (WEA) im Wohnumfeld (90 %) vermuteten, dass in ihrer Gemeinde mehr Menschen große Bedenken gegen den Bau von WEA hätten, als es tatsächlich der Fall ist. Im Schnitt schätzten sie den Anteil auf 61 %. Tatsächlich hätten nur 29 % große oder sehr große Bedenken, wenn in ihrer Nähe WEA gebaut würden (1). Die Studie weist darauf hin, dass dies folgenreich sein kann: Ob sich Menschen öffentlich äußern, hängt auch davon ab, wie sie die Mehrheitsmeinung einschätzen.

Wo die Zustimmung da ist, kommt es auf etwas anderes an: ob ein Projekt als fair geplant erlebt wird. Bürgerwindparks gelten als ein Weg, ein Projekt glaubwürdig zu machen. Menschen aus der Region investieren, die Wertschöpfung bleibt vor Ort. Das kann gelingen, hängt aber von Bedingungen ab.

Allerdings gilt: Eine rein finanzielle Beteiligung reicht nicht aus, um Akzeptanz zu schaffen. Gemeint sind hier nicht Direktzahlungen, mit denen Betreibende Anwohnende pauschal entschädigen, ohne dass diese eigenes Kapital einsetzen, sondern Ausschüttungen an Menschen, die selbst in den Windpark (WP) investiert haben. Auch sie reichen allein nicht aus. Warum, zeigt der Abschnitt „Geld ist notwendig, reicht aber nicht“.

Begriff, Abgrenzung und Methodik

„Bürgerwindpark“ meint in diesem Beitrag WPs, an denen sich Menschen aus der Region finanziell beteiligen können. Rechtlich gelten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besondere Regeln für Bürgerenergiegesellschaften. Das sind Gesellschaften, die bestimmte Vorgaben zu Mitgliederzahl, Wohnort und Stimmrechten erfüllen (2). Eine verbreitete Rechtsform für Bürgerbeteiligung ist die Energiegenossenschaft. Sie ist aber nur dann eine Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des Gesetzes, wenn sie diese Vorgaben erfüllt.

Der Beitrag betrachtet drei Mittel für lokale Akzeptanz:

• die finanzielle Beteiligung der Einwohnerschaft an WPs,
• die finanzielle Beteiligung von Gemeinden nach § 6 EEG und nach Landesgesetzen,
• frühe Information, Dialog und Mitsprache.

Nicht behandelt werden Standort-, Natur- und Artenschutz, technische Maßnahmen wie Schallminderung und Nachtkennzeichnung sowie Strompreis- und Tarifmodelle.

Der Beitrag wertet repräsentative Umfragen unter der Verwaltungsleitung, eine Verbandsumfrage unter Energiegenossenschaften, eine Interviewstudie und Gesetzestexte aus. Eigene Erhebungen gibt es nicht. Erfahrungen aus Gemeinden und Projekten stammen aus diesen Studien.

Warum „NIMBY“ zu kurz greift

Konflikte um WPs erklärt man gern mit dem Etikett „NIMBY“, kurz für „Not In My Backyard“: Menschen unterstützten Erneuerbare Energien (EE), lehnten sie aber vor der eigenen Haustür ab. Die Forschung hält das für zu kurz gegriffen (3). Sie unterscheidet drei Ebenen der Akzeptanz: die soziopolitische Akzeptanz (die allgemeine Haltung zur Technologie), die Marktakzeptanz (die Bereitschaft zu investieren oder zu kaufen) und die lokale Akzeptanz (die Haltung zu einem konkreten Standort) (4). Für Bürgerwindparks zählt vor allem die lokale Akzeptanz, auch wenn die Investitionsbereitschaft (Marktakzeptanz) eine Rolle spielt.

Vor Ort zählt nicht nur, ob Anwohnende Lärm oder Landschaftsbild fürchten, sondern auch, ob sie das Verfahren als fair erleben: Wer wurde informiert? Konnten Einwände die Planung verändern? Wer trägt die Nachteile, wer hat den Nutzen?

Auf den Nutzen vor Ort und auf Kommunikation kommt es offenbar an. Nach einer repräsentativen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien stehen 53 % der Befragten dem Ausbau positiver gegenüber, wenn die Einnahmen ihrer Kommune zugutekommen (5). 56 % stimmen voll oder eher der Aussage zu, dass transparente, faktenbasierte Kommunikation das Vertrauen in die Energiewende stärkt. Den Ausbau der EE insgesamt befürworten 81 %.

Von der Energiewende von unten zur Ausschreibung

Dass die Einwohnerschaft vor Ort mitverdient, ist keine neue Idee: Das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 und vor allem das EEG von 2000 sicherten gesetzlich garantierte Vergütungen, mit denen Privatleute und Betriebe vor Ort selbst in WEA investieren konnten. Seit 2017 wird die Förderhöhe für Windprojekte in Ausschreibungen ermittelt. Bürgerenergiegesellschaften erhielten dabei Sonderregeln und durften etwa ohne Genehmigung für die Anlage bieten (6). Nach der Begründung eines Bundesratsentwurfs nutzten diese Möglichkeit vor allem wenige große Projektierungsunternehmen, die neu gegründete Gesellschaften betreuten. Für die ersten beiden Runden 2018 wurden die Sonderregeln ausgesetzt.

Das geltende EEG 2023 geht einen anderen Weg und fasst die Bürgerenergiegesellschaft zugleich enger (2): Sie braucht mindestens 50 stimmberechtigte natürliche Personen. Mindestens 75 % der Stimmrechte müssen bei Personen liegen, die im Umkreis von 50 km um die Anlage gemeldet sind. Kein Mitglied darf mehr als 10 % der Stimmrechte halten. Damit liegt die Mehrheit der Stimmrechte vor Ort und kein einzelnes Mitglied kann die Gesellschaft allein bestimmen. Eine solche Gesellschaft kann bei Windenergie an Land bis zu einer installierten Leistung von 18 MW eine Förderung ohne Teilnahme an einer Ausschreibung erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert zudem seit dem 1. Januar 2023 die Planungs- und Genehmigungskosten von Bürgerenergiegesellschaften (7).

Geld ist notwendig, reicht aber nicht

Geld öffnet die Tür zur Beteiligung. Nach der Jahresumfrage des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) gab es zum 31. Dezember 2025 insgesamt 1.020 im Verband organisierte Energiegenossenschaften mit rund 230.000 Mitgliedern. Im Schnitt hielt ein Mitglied Anteile von etwa 3.100 EUR. Beteiligungen waren teils schon ab 50 EUR möglich (8).

Den Genossenschaften geht es weniger um Rendite als um Klimaschutz und die Region. Das zeigt die DGRV-Umfrage: Die Befragten bewerten auf einer Skala von eins bis fünf den Klimaschutz als wichtigstes Motiv (4,44), regionale Wertschöpfung folgt dicht dahinter (4,18), die Dividende steht mit 2,86 am Ende (8). Die Mehrheit der befragten Genossenschaften ist in der Photovoltaik (PV) aktiv: 79 % nennen Strom aus PV als eines ihrer Geschäftsfelder, 25 % Strom aus Wind. Dieser Beitrag konzentriert sich auf WPs.

Das heißt nicht, dass Geld unwichtig wäre. Finanzielle Beteiligung wird politisch als Mittel für mehr Akzeptanz diskutiert, doch die Forschung zeichnet ein nüchterneres Bild: Eine Studie von Olbrich und Fünfgeld (2022) zur Energiegerechtigkeit im Windenergieausbau wertet Literatur und Interviews mit Fachleuten aus Planung und Betrieb aus (9). Ihr Ergebnis: Finanzielle Teilhabe allein reicht nicht, um die lokale Akzeptanz zu erhöhen. Sie kann aber Teil eines wirksamen Maßnahmenmixes sein. Dabei unterscheidet die Studie, ob Nutzen und Lasten fair verteilt sind, ob Entscheidungen fair getroffen werden und ob die Sorgen der Betroffenen ernst genommen werden (9). Die Aussagen beruhen auf den Einschätzungen der Befragten und sind keine repräsentative Messung.

Auch die Form der Beteiligung entscheidet darüber, wie viel Mitsprache Geld bringt. Ein Nachrangdarlehen, das im Insolvenzfall erst nach anderen Kreditgebende bedient wird, ist einfach umzusetzen, bietet aber keine Mitsprache. Eine Kommanditgesellschaft gibt Anlegende mehr Rechte, bedeutet aber auch mehr unternehmerisches Risiko. Ihre Stimmrechte richten sich meist nach den Anteilen. Beteiligen sich Einzelne mit sehr hohen Beträgen, halten sie einen Großteil der Stimmen. Das kann zu Konflikten führen. In einer Genossenschaft hat dagegen grundsätzlich jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Einlage. Niedrige Einstiegsbeträge und bevorzugte Zeichnungsrunden (Anwohnende zeichnen zuerst, andere Interessierte danach) verringern zudem die Gefahr, dass nur finanzstarke Haushalte profitieren (9). Ob Beteiligung Akzeptanz schafft, hängt deshalb wesentlich von der Mitsprache ab.

Fortsetzung folgt im Dezember Newsletter.

Autor: Mathias Wendling

QUELLEN

(1) Fachagentur Wind und Solar (2025). Umfrage zur Akzeptanz der Windenergie an Land, Herbst 2025. Verfügbar unter:
https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Akzeptanz/FA_Wind_Solar_Umfrage-zur-Akzeptanz-der-Windenergie-an-Land-Herbst-2025.pdf
(abgerufen am: 12.10.2026).

(2) § 3, § 6, § 22, § 22b EEG 2023. Verfügbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/
(abgerufen am: 12.10.2026).

(3) Wolsink, M. (2000). Wind power and the NIMBY-myth: institutional capacity and the limited significance of public support. Renewable Energy, 21(1), 49–64. Verfügbar unter:
https://doi.org/10.1016/S0960-1481(99)00130-5
(abgerufen am: 12.10.2026).

(4) Wüstenhagen, R., Wolsink, M., & Bürer, M. J. (2007). Social acceptance of renewable energy innovation: An introduction to the concept. Energy Policy, 35(5), 2683–2691. Verfügbar unter:
https://doi.org/10.1016/j.enpol.2006.12.001
(abgerufen am: 12.10.2026).

(5) Agentur für Erneuerbare Energien (2025). Akzeptanzumfrage 2025. Verfügbar unter:
https://www.unendlich-viel-energie.de/themen/akzeptanz-erneuerbarer/akzeptanzumfrage-2025
(abgerufen am: 12.10.2026).

(6) Deutscher Bundestag (2018). Drucksache 19/1320. Gesetzentwurf des Bundesrates. Verfügbar unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/013/1901320.pdf
(abgerufen am: 12.10.2026).

(7) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (o. J.). Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land. Verfügbar unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Buergerenergiegesellschaften/buergerenergiegesellschaften_node.html
(abgerufen am: 12.10.2026).

(8) Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (2026). DGRV-Jahresumfrage Energiegenossenschaften 2026. Verfügbar unter:
https://www.dgrv.de/news/dgrv-jahresumfrage-energiegenossenschaften-2026/
(abgerufen am: 12.10.2026).

(9) Deutscher Bundestag (2026). Drucksache 21/7867. Gesetzentwurf der Bundesregierung (EEG 2027). Verfügbar unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107867.pdf
(abgerufen am: 12.10.2026).

(10) Olbrich, S., & Fünfgeld, H. (2022). Energiegerechtigkeit im Windenergieausbau: Finanzielle Teilhabe als Möglichkeit zur Stärkung lokaler Akzeptanz? Raumforschung und Raumordnung, 81(2), 124–139. Verfügbar unter:
https://doi.org/10.14512/rur.150
(abgerufen am: 12.10.2026).

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